Rechtsprechung
   BFH, 23.10.1958 - IV 203/57 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,856
BFH, 23.10.1958 - IV 203/57 U (https://dejure.org/1958,856)
BFH, Entscheidung vom 23.10.1958 - IV 203/57 U (https://dejure.org/1958,856)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 1958 - IV 203/57 U (https://dejure.org/1958,856)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,856) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung von Verfahrenskosten eines Einspruchsverfahrens durch das Finanzamt auf Grund einer Steuerschätzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 68, 25
  • NJW 1959, 120
  • BStBl III 1959, 10
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Niedersachsen, 26.11.2012 - 9 LB 51/12

    Heranziehung zur Vergnügungssteuer bei Vermieten von Wohnmobilen zum Zwecke der

    Dazu zählt in der Regel auch die Aufforderung an den Steuerschuldner, durch Abgabe einer Steuererklärung an der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken (BFH, Urteil vom 23.10.1956 - IV 203/57 U - BFHE 68, 25).
  • BFH, 22.06.1967 - IV 196/63

    Zulässigkeit der Anfechtung der Kostenentscheidung des Finanzgerichts

    Dieser Beurteilung stehen die im Urteil des Senats IV 203/57 U vom 23. Oktober 1958 (BFH 68, 25, BStBl III 1959, 10) entwickelten Grundsätze nicht entgegen, wonach Voraussetzung für die Anwendung des § 307 Abs. 3 AO in Schätzungsfällen ist, daß das FA den Stpfl. zur Einreichung seiner Steuererklärung aufforderte und ihm für den Fall, daß er der Aufforderung nicht nachkommt, die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 217 AO androhte.

    Das teilweise Obsiegen des Stpfl. vor dem FG beruht dann nicht auf den Angaben seiner Steuererklärung, deren verspätetes Einreichen ihm möglicherweise nach dem Urteil des Senats IV 203/57 U nicht zur Last gelegt werden könnte, weil bei Erfüllung der dem FA dem Stpfl. gegenüber obliegenden Fürsorgepflicht zutreffende Veranlagungen möglich und die Rechtsmittel vermeidbar gewesen wären, sondern allein darauf, daß er Besteuerungsgrundlagen erklärte, die sich als zur Durchführung zutreffender Veranlagungen so unbrauchbar herausstellten, daß von einer groben Verletzung der dem Stpfl. obliegenden Erklärungs-, Nachweis- und Mitwirkungspflicht auszugehen ist und die Schätzung nach § 217 AO durch das FA im wesentlichen auch der Höhe nach unter allen Umständen nötig wurde.

  • BFH, 30.08.1996 - I R 15/96

    Kostenverteilung bei nachgereichten Steuererklärungen

    Dem stehen die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Oktober 1958 IV 203/57 U (BFHE 68, 25, BStBl III 1959, 10) nicht entgegen, wonach Voraussetzung für die Kostentragung des Steuerpflichtigen in Schätzungsfällen ist, daß das FA den Steuerpflichtigen zur Einreichung der Steuererklärungen auffordert und ihm die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen androht.
  • BFH, 12.01.1966 - I 269/63

    Änderung der Rechtsgrundlage für die Änderung des Steuerbescheides im Verlaufe

    Denn es ist dem FA nicht zuzumuten, über die schriftliche Anmahnung der Steuererklärung hinaus die Erzwingung der gewünschten Angaben mit den Mitteln des § 202 AO zu versuchen (so auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - IV 203/57 U vom 23. Oktober 1958, BStBl 1959 III S. 10, Slg. Bd. 68 S. 25).
  • FG Baden-Württemberg, 18.12.1998 - 9 K 311/98

    Abhilfebescheid bei Vorlage der Steuererklärung im Klageverfahren nach

    StBp 1998, 164 zu 5.; Urteil des Sächsischen FG vom 28. Januar 1998 1 K 46/97 - nicht rechtskräftig - EFG 1998, 799 ; anderer Auffassung: Urteil des FG München vom 26. November 1997 9 K 3584/96 - rechtskräftig - EFG 1998, 800), auch wenn in Schätzungsfällen bei Eingang der Steuererklärung erst im Klageverfahren regelmäßig dem Steuerpflichtigen trotz Obsiegens die Kosten aufzuerlegen sind (§ 137 Satz 1 FGO ; BFH-Beschluß vom 30. August 1996 I R 15/96, BFH/NV 1997.195; BFH-Urteile vom 22. Juni 1967 IV 196/63, BStBl III 1967, 640; vom 21. Mai 1959 IV 106/59 U, BStBl III 1959, 308; vom 23. Oktober 1958 IV 203/57 U, BStBl III 1959, 10).
  • BFH, 21.05.1959 - IV 106/59 U

    Entscheidung eines Finanzamtes über die Auferlegung von Kosten wegen verspäteten

    Der Sachverhalt liegt hier anders als in dem Falle der Entscheidung des Senats IV 203/57 U vom 23. Oktober 1958 (BStBl 1959 III S. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht